AUFNAHMEVORGANG

Der Vorgang der Aufnahme entspricht den Vorgaben der Sozialabteilung des Landes OÖ. und dem OÖ. Chancengleichheitsgesetz. InteressentInnen müssen zunächst eine
Bedarfsmeldung (SGD-So/E-14)
bei den BedarfskoordinatorInnen der Bezirkshauptmannschaften bzw. der Magistrate der Wohnsitzgemeinden einbringen. Diese führen eine Warteliste der InteressentInnen.
Der Antrag ist auf der Homepage des Landes Oberösterreich zu finden unter Service / Serviceangebote / Formulare / Gesellschaft und Soziales / Menschen mit Beeinträchtigungen .

Wenn in unserer Einrichtung ein Platz frei wird, melden wir dies den BedarfskoordinatorInnen des Magistrates Linz. Diese schicken uns eine Liste, auf der die InteressentInnen nach Dringlichkeit gereiht sind. Entsprechend dieser Reihung laden wir die InteressentInnen zu einem Erstgespräch, in dem wir die Beschäftigungsmöglichkeiten vorstellen. Schnuppertermine können vereinbart werden.

Wenn sich die/der InteressentIn für eine Aufnahme entscheidet, melden wir dies mit der Anzahl der vereinbarten Wochenstunden an die BedarfskoordinatorInnen. Diese erstellen nach einer Assistenzkonferenz mit der/m Interessenten/In einen Bescheid.
Bei einem Vermögen über 40.000,-- Euro und bei einem Bezug von Pflegegeld sind Kostenbeiträge zu entrichten. Diese werden vom/n der BedarfskoordinatorIn nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen errechnet und in einem Bescheid festgehalten.